10.07.2008
Demission von Ernst Roduner als ausserordentlicher Untersuchungsrichter
Untersuchungsrichter Ernst Roduner liess sich im Hinblick auf den Systemwechsel der Pensionskasse des Bundes per Ende Mai 2008 vorzeitig pensionieren. Er erklärte sich bereit, zwei pendente Voruntersuchungen ab 1. Juni 2008 als ausserordentlicher Untersuchungsrichter zum Abschluss zu bringen. Zu diesem Zweck wählte ihn das Bundesstrafgericht am 29. April 2008 für die Dauer vom 1. Juni bis 30. September 2008 mit Verlängerungsmöglichkeit als ausserordentlichen Untersuchungsrichter. Am 9. Juli 2008 erklärte Ernst Roduner seine Demission und verzichtete aus gesundheitlichen Gründen ab sofort auf die Weiterführung der pendenten Verfahren. Diese Verfahren wurden intern umgeteilt und es wird alles daran gesetzt, dass daraus keine wesentlichen Verzögerungen entstehen. Das Bundesstrafgericht dankt Ernst Roduner für die geleitsteten Dienste.