17.03.2025 - 10:00, Verhandlungsbeginn
18.03.2025, Reservedatum
24.03.2025 - 14:00, Entscheidverkündung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2024.62

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 i.V.m Abs. 1 lit. b StGB), Beteiligung an einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 StGB) sowie mehrfachen Besitzes von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1bis StGB).



Bemerkungen

A. wird zunächst vorgeworfen, im Zeitraum von April 2020 bis Dezember 2021 die terroristische Organisation «Islamischer Staat» (IS) durch die Entgegennahme und Weiterleitung von Spendengeldern unterstützt zu haben. Für den Zeitraum ab April 2021 bis ca. Juni 2022 wird A. und B. angelastet, die Terrororganisation verschiedentlich unterstützt bzw. sich an ihr beteiligt zu haben: Sie sollen den IS u.a. durch die Herstellung und Verbreitung von IS-Propaganda über einen eigenen Telegram-Kanal unterstützt haben. A. soll auch versucht haben, über die Türkei nach Syrien auszureisen, um sich dort dem IS anzuschliessen, wobei ihn die türkischen Behörden an der Weiterreise gehindert hätten. Nach der funktionalen Eingliederung in den IS sollen A. und B. zwei Medienagenturen gegründet und IS-Propaganda ins Deutsche übersetzt haben. Zudem hätten sie gemeinsam ihre Ausreise aus der Schweiz nach Syrien geplant, um sich dort der Terrororganisation anzuschliessen. A. und B. wird zudem vorgeworfen, den IS mit Kryptowährungstransaktionen finanziert und mehrere Gewaltdarstellungen besessen zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Deutsch
25.03.2025 - 08:30, Verhandlungsbeginn
26.03.2025, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2024.12

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. und B. wegen Verletzung der Meldepflicht (Art. 37 GwG).



Bemerkungen

A. und B. wird vorgeworfen, sie hätten als Direktoren einer Gesellschaft, die eine Tätigkeit als Finanzintermediärin ausübe, zwischen dem 7. Februar 2014 und dem 3. Oktober 2018 keine Meldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) gemacht, obwohl ein begründeter Verdacht bestanden habe, dass die von dieser Gesellschaft verwalteten Vermögenswerte aus Geschäftsbeziehungen krimineller Herkunft waren.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Französisch
25.03.2025 - 10:15, Verhandlungsbeginn
26.03.2025, Reservedatum

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2024.30

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen mehrfachen In Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB), mehrfachen Einführens, Erwerbens, Lagerns falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 StGB), mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 StGB) und gegen B. wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 5 Abs. 2 lit. c und Art. 12 WG).



Bemerkungen

A. und B. wird in der Hauptsache vorgeworfen, sie hätten vom 17. November bis 18. November 2021 gemeinsam in Basel insgesamt 346 gefälschte Fünffrankenmünzen an Spielautomaten als echt in Umlauf gesetzt, welche sie zuvor sowie weitere 393 gelagert hätten. A. wird zudem beschuldigt, er habe am 16. November 2021 mindestens 1'406 gefälschte Fünffrankenmünzen aus Deutschland in die Schweiz eingeführt und anschliessend – teilweise mit B. – bis am 18. November 2021 in Basel gelagert, wovon er 40 zur Begleichung einer Hotelrechnung verwendet habe. B. wird zusätzlich zur Last gelegt, er habe ohne Bewilligung ein Elektroschockgerät aufbewahrt.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
31.03.2025 - 09:15, Verhandlungsbeginn
01.04.2025, Fortsetzung der Verhandlung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2024.66

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A., B., C., D., und E. wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 Abs. 1 und 2 StGB); B. und C. wegen versuchten Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) und Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB); C. und D. wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 90 ff. SVG); D. wegen mehrfacher Fälschung von Ausweisen (Art. 252 Abs. 3 StGB); D. und E. wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (Art. 118 Abs. 1 AIG [D.]; Art. 115 Abs. 1 lit. a und b AIG [E.]).



Bemerkungen

A., B., C., D. und E. wird in der Hauptsache vorgeworfen, sie hätten am 23. Juni 2023 in Mittäterschaft 220 pyrotechnische Gegenstände von Frankreich in die Schweiz eingeführt, aus welchen sie am 1./2. Juli 2023 im F.-Shop im Kanton Aargau teils drei unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) zur Sprengung von Geldausgabeautomaten hergestellt hätten. Durch die Lagerung der pyrotechnischen Gegenstände und die Herstellung der USBV hätten sie in verbrecherischer Weise Sachen und Personen konkret in Gefahr gebracht.

In Nebenpunkten der Anklage wird B. und C. vorgeworfen, sie hätten am 1. Juli 2023 in einem Mehrfamilienhaus im Kanton Aargau einen Einbruchdiebstahl versucht. C. und D. werden ausserdem im Juni 2023 mehrere Strassenverkehrsdelikte zur Last gelegt. D. wird weiter zur Last gelegt, er habe als kosovarischer Staatsbürger in der Schweiz zwischen dem 10. November 2022 und dem 1. Juli 2023 nebst einem gefälschten kroatischen Führerausweis auch einen gefälschten kroatischen Reisepass benutzt und damit unter anderem am 23. November 2022 beim Migrationsamt des Kantons Bern eine 5-jährige Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erschlichen. Schliesslich wird E. als albanischer Staatsbürger vorgeworfen, sich vom 23. Juni 2023 bis 2. Juli 2023 unerlaubt in der Schweiz aufgehalten zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Deutsch
03.04.2025 - 10:15, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2024.61

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen fahrlässiger Tötung (Art. 117 StGB) und fahrlässiger Gefährdung durch die Luftfahrt (Art. 90 LFG).



Bemerkungen

Am 23. August 2015 führten A. und zwei weitere Piloten (B. und C.) mit ihren Ultraleichtflugzeugen einen Formationsflug im Rahmen der Flugtage in Dittingen durch. Während der Vorführung kollidierten die von B. und C. pilotierten Flugzeuge und stürzten ab. B. kam dabei ums Leben, C. konnte sich mit dem Fallschirm retten und blieb unverletzt. Infolge des Absturzes der Flugzeuge entstanden zudem diverse Sachschäden am Boden. A. wird vorgeworfen, er habe durch unsorgfältige Vorbereitung und Ausführung des Formationsflugs die Flugzeugkollision und damit den Tod von B. sowie die Beschädigung und die Gefährdung von fremdem Eigentum mitverursacht.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
07.04.2025 - 08:30, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2024.24

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen unbefugter Datenbeschaffung (Art. 143 StGB), eventualiter unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssytem (Art. 143bis StGB), unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssytem (Art. 143bis Abs. 1 und 2 StGB), betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 und 2 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2016 und August 2018 aus dem Ausland als Mitglied einer Gruppe, die sich mit Social Engineering beschäftigt, verschiedene Unternehmen in der Schweiz telefonisch kontaktiert zu haben, indem er sich als Mitarbeiter der Bank dieser Unternehmen ausgab. A. hätte dabei die für Zahlungen zuständigen Mitarbeitenden dazu gebracht, ihm ohne ihr Wissen Zugang zu ihren Computern zu gewähren und eine oder mehrere E-Banking-Sitzungen zu eröffnen, mit der Absicht, den anderen Tätern die Abzweigung von Geldern zu ermöglichen. Die auf diese Weise abgezweigten Gelder würden sich insgesamt auf CHF 5'309'036.20 belaufen.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
15.04.2025 - 10:00, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2024.76

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Art. 122 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB), Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB), Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 59 PBG) und Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB).



Bemerkungen

A. wird in der Hauptsache vorgeworfen, er habe am 24. Juni 2023 im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle auf der Zugfahrt nach B. die beiden Zugbegleiter C. und D. mittels mehreren (Faust-)Schlägen, teilweise gegen deren Köpfe, tätlich angegriffen. Ausserdem habe er gegen den wehrlos am Boden liegenden C. einen gezielten Fusstritt gegen den Kopf ausgeführt. Während der Ausführung des Fusstritts sei A. von einer Drittperson zurückgestossen worden, weshalb er den Kopf nicht mit voller Wucht getroffen habe.

Zusätzlich wird A. vorgeworfen, D. beschimpft und eine Seitenscheibe des Zuges beschädigt zu haben. Nach Eintreffen der Polizei sei A. vor dieser geflüchtet.                                                                                                                                                                                                               



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
16.04.2025 - 09:00, Verhandlungsbeginn
17.04.2025, Reservedatum
21.05.2025, Voraussichtliche Urteilseröffnung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2024.25

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB).



Bemerkungen

A., ukrainischer Staatsangehöriger, wird vorgeworfen, im April 2023 den Betrag von EUR 174'205 in Banknoten, welche er von einer anderen Person in Belgien erhalten habe, in einem Rucksack versteckt über den Grenzübergang Brogeda von Italien in die Schweiz und danach von der Schweiz nach Italien transportiert zu haben. Auf den diversen Bündeln von Banknoten seien Kokainspuren festgestellt worden, während auf A. selbst sowie im für den Transport verwendeten Fahrzeug, in welchem ein Geldzählapparat gefunden worden sei, weitere Betäubungsmittelspuren festgestellt worden seien.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Italienisch