18.03.2026 - 09:30, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2025.32

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen versuchter Einfuhr von Banknoten, Münzen oder amtlichen Wertzeichen ohne Fälschungsabsicht (Art. 243 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, auf der Website von Amazon absichtlich Banknoten bestellt zu haben, die in Material, Farbe und Format den amerikanischen Dollar-Scheinen ähnlich seien. Er habe versucht, diese in die Schweiz einzuführen, was zu einer Verwechslungsgefahr mit echten Banknoten hätte führen können.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Italienisch
30.03.2026 - 14:30, Entscheidverkündung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.1

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, zusammen mit B. in gegenseitiger Absprache am 1. April 2016 Vermögenswerte in der Höhe von USD 7 Mio. von einem Konto bei der Bank C., lautend auf D. AG, auf ein Bankkonto in den Vereinigten Arabischen Emiraten, lautend auf E. LLC. und F. LTD., transferiert zu haben. Dabei handle es sich um Vermögenswerte deliktischer Herkunft, welche der D. AG am 21. März 2016 durch eine Zahlung des Wirtschafts- und Finanzministeriums eines afrikanischen Landes zugeflossen seien. Deren Einziehung sei dadurch erschwert oder vereitelt worden.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
27.04.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn
28.04.2026, Fortsetzung der Verhandlung
29.04.2026, Fortsetzung der Verhandlung
30.04.2026, Fortsetzung der Verhandlung
01.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
04.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
05.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
06.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
07.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
08.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
11.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
12.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
13.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
15.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
18.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
19.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
20.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
21.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
22.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2023.42

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft 

- gegen A. wegen Beteiligung an und Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB);

- gegen B. wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), Beteiligung an und Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und Beihilfe zur Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB);

- gegen C. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB); und

- gegen die Bank D. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) in Verbindung mit der Strafbarkeit des Unternehmens (Art. 102 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, sich an einer kriminellen Organisation in der Schweiz beteiligt zu haben, insbesondere indem sie Bankkonten und Schliessfächer im Namen von Mitgliedern und Gesellschaften der Organisation eröffnet, ihre Beteiligung durch Einsetzen von Strohmännern verschleiert und fiktive Dokumente erstellt habe, um der Organisation dadurch den Zugriff auf die auf diesen Bankkonten und in diesen Schliessfächern hinterlegten Vermögenswerte zu ermöglichen. Zudem soll sie in diesem Zusammenhang für die Organisation und mit deren Mitteln eine Immobilie im Kanton Genf erworben haben. A. wird ausserdem vorgeworfen, sich zwischen 2005 und 2013 der Geldwäscherei strafbar gemacht zu haben, indem sie aus Straftaten dieser Organisation stammende Vermögenswerte in Höhe von USD 585 Millionen, EUR 108 Millionen und GBP 42 Millionen auf von ihr, im Namen von Mitgliedern und Unternehmen dieser Organisation eröffneten Bankkonten in der Schweiz überwiesen habe. Von diesen inkriminierten Geldern soll A. als dann Überweisungen von USD 101 Millionen, EUR 47 Millionen und GBP 21 Millionen in die Schweiz und ins Ausland veranlasst und im Namen von Unternehmen der Organisation Schliessfächer zur Lagerung von Bargeld, Schmuck und anderen inkriminierten Wertgegenständen angemietet haben. Dabei soll A. den auf den Konten der Organisation einbezahlten und von diesen abgebuchten inkriminierten Geldern mittels gefälschter Dokumente einen legalen Anschein verliehen sowie in ihrem Namen eine Immobilie im Kanton Genf erworben und dort Vermögenswerte, Gemälde und andere inkriminierte Gegenstände gelagert haben.  Schliesslich wird A. vorgeworfen, in der Schweiz Bestechungsgelder in Höhe von USD 105 Millionen gefordert und angenommen zu haben.


B. wird vorgeworfen, sich in der Schweiz an derselben kriminellen Vereinigung wie A. beteiligt zu haben, indem er sich insbesondere um die finanziellen Aspekte der Organisation gekümmert und eine wesentliche Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung von Bestechungsplänen zugunsten von A. eingenommen, an der Eröffnung und Verwaltung von Bankbeziehungen der Organisation mitgewirkt und dabei insofern als Strohmann fungiert habe, als er fälschlicherweise als wirtschaftlich Berechtigter bestimmter Bankbeziehungen aufgeführt und an der Einzahlung und Überweisung von hohen Geldbeträgen aus den kriminellen Aktivitäten der Organisation involviert gewesen sei. Ihm wird ausserdem vorgeworfen, sich zwischen 2005 und 2012 der Geldwäscherei strafbar gemacht zu haben, indem er sich dazu bereit erklärt habe, als Strohmann an der Eröffnung und Verwaltung von Bankbeziehungen zu fungieren, um dadurch A. als tatsächlich Berechtigten der auf diesen Konten eingezahlten Vermögenswerte, die aus Straftaten der Organisation stammen, zu verschleiern, womit er die Einzahlung von USD 552 Millionen und EUR 61 Millionen auf diese Konten sowie die Überweisung von inkriminierten Geldern in Höhe von USD 44 Millionen, EUR 10 Millionen und GBP 1 Million in die Schweiz und ins Ausland ermöglicht haben soll. B. wird zudem vorgeworfen, A. als dessen Gehilfe bei der Forderung und Annahme von Bestechungsgeldern in Höhe von USD 105 Millionen in der Schweiz Hilfe geleistet zu haben. Schliesslich wird ihm vorgeworfen, in den Formularen A falsche Angaben gemacht und diese bei einem Bankinstitut verwendet zu haben.


C. wird vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Bank D. zwischen August 2008 und August 2012 insbesondere neun Bankbeziehungen im Namen von Unternehmen und Mitgliedern der oben genannten kriminellen Vereinigung eröffnet und den wirtschaftlich Berechtigten falsch angegeben respektive den Kunden empfohlen zu haben, falsche wirtschaftlich Berechtigte anzugeben. Zudem soll er den wirtschaftlichen Hintergrund der im Rahmen dieser Bankbeziehungen getätigten Transaktionen nicht oder falsch und verspätet überprüft und bestimmte Mitglieder der Organisation anderen Schweizer Bankinstituten empfohlen haben, wodurch er Handlungen begangen habe, die geeignet seien, die Identifizierung der Herkunft, die Aufdeckung und die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von USD 1 Milliarde, EUR 199 Millionen, GBP 39 Millionen und Fr. 296'000 sowie von Abbuchungen in Höhe von USD 451 Millionen, EUR 139 Millionen, GBP 71 Millionen und CHF 601'000 zu vereiteln.


Der Bank D. wird vorgeworfen, zwischen August 2008 und August 2012 über mangelhafte Prozesse bei der Eröffnung von Geschäftsbeziehungen und der Identifizierung

der wirtschaftlich berechtigten Person, bei der Überwachung der Geschäftsbeziehungen und der Kontrolle der Abklärungen zum wirtschaftlichen Hintergrund der Transaktionen, bei der jährlichen Überprüfung von als PEP eingestuften Geschäftsbeziehungen und der Kontrolle des Zugangs zu den Schliessfächern sowie über unzureichende interne Richtlinien verfügt zu haben. Damit habe die Bank D. nicht alle angemessenen und notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen, um die C. vorgeworfenen Geldwäschereihandlungen zu verhindern.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
07.05.2026 - 08:30, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2025.5

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft SBB AG gegen A. wegen Bestechen und Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung.



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, an B., Projektleiter bei der SBB AG, von Juli 2013 bis April 2015 für die Vermittlung bzw. die Erteilung von Aufträgen der SBB AG an die C. AG, bei welcher A. als Geschäftsführer tätig war, vier Bestechungszahlungen von total rund CHF 18'000.-- geleistet zu haben. A. wird weiter vorgeworfen, B. unterstützt zu haben, im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe bzw. der Vermittlung von Aufträgen der SBB AG an die C. AG die öffentlichen Interessen des Bundes wiederholt geschädigt und der C. AG sowie B. einen unrechtmässigen Vorteil verschafft zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch