09.09.2025 - 10:15, Verhandlungsbeginn 10.09.2025, Fortsetzung der Verhandlung 11.09.2025, Reservedatum Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.9 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A., B. und C. wegen mehrfacher Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 Ziff. 1 StGB) und mehrfacher Anstiftung dazu (Art. 317 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 24 StGB), mehrfacher Bestechung (Art. 322ter StGB), mehrfachen Sich bestechen lassens (Art. 322quater StGB), gewerbsmässigen Abgabebetrugs (Art. 14 Abs. 3 VStrR) und mehrfacher Erschleichung einer falschen Beurkundung (Art. 15 Ziff. 1 VStrR). Bemerkungen B. wird vorgeworfen, zusammen mit seinem Sohn (C.) den Bundesbeamten A. angestiftet zu haben, gegen Bezahlung eines monatlichen Bargeldbetrages von Fr. 2'000.-- und Überlassens eines Fahrzeugs zu Eigentum die von einer Grossimporteurin importierten Personenwagen in den Systemen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) falsch zu erfassen. Die Grossimporteurin habe dadurch im Zeitraum 2015 bis Mitte 2017 für importierte Personenwagen keine CO2-Sanktionen entrichtet bzw. CO2-Sanktionen in der Höhe von über Fr. 9 Mio. umgehen können. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
15.09.2025 - 09:00, Verhandlungsbeginn 15.09.2025, Entscheidverkündung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.67 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB) Bemerkungen Dem Beschuldigten A. wird vorgeworfen, zwischen dem 18. Juni 2023 und dem 23. Oktober 2023 von der Schweiz aus B. 16 E-Mails mit beleidigendem Inhalt an verschiedene E-Mail-Adressen gesendet zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Französisch |
06.10.2025 - 09:00, Verhandlungsbeginn 07.10.2025, Fortsetzung der Verhandlung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.68 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A., B. und C. wegen Verletzung fremder Gebietshoheit (Art. 299 Ziff. 1 StGB). Bemerkungen Den Beschuldigten A., B. und C., Mitarbeiter der Grenzwachtregion III, wird vorgeworfen, sie hätten in den Jahren 2018 und 2019 im Rahmen der Durchführung von unerlaubten Observierungen auf österreichischem Staatsgebiet zur Bekämpfung der illegalen Betäubungsmitteleinfuhr bzw. des Lebensmittelschmuggels in die Schweiz die Gebietshoheit von Österreich verletzt. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
04.11.2025 - 09:15, Verhandlungsbeginn 05.11.2025, Fortsetzung der Verhandlung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.8 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. wegen mehrfacher Verletzung der Meldepflicht (Art. 37 GwG). (Neuentscheid auf Grund einer Rückweisung durch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in der Sache BB.2024.51 vom 10. Februar 2025). Bemerkungen Aufgrund einer Rückweisung durch die Beschwerdekammer des Bundesstraferichts (BB.2024.51) hat die Strafkammer zu prüfen, ob A. der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zwischen dem 1. Dezember 2012 bis zum 5. August 2016 geldwäschereiverdächtige Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB nicht gemeldet hat. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
10.11.2025 - 10:15, Verhandlungsbeginn 11.11.2025, Fortsetzung der Verhandlung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.74 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft SBB AG gegen A. wegen ungetreuer Amtsführung (Art. 314 StGB) und Betrugs (Art. 146 StGB) und gegen B. wegen Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung (Art. 314 i.V.m. Art. 25 StGB), Betrugs (Art. 146 StGB) und mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern (Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG). Bemerkungen Den Beschuldigten A., Mitarbeiter der SBB AG (nachfolgend: SBB), und B., Lieferant, wird unter dem Titel des Betrugs und der ungetreuen Amtsführung bzw. der Gehilfenschaft dazu vorgeworfen, im Rahmen einer Warenbestellung bei B. die SBB in Bereicherungsabsicht im Umfang von Fr. 66'881.70 am Vermögen geschädigt zu haben, indem sie einen Irrtum der SBB arglistig ausgenützt hätten, aufgrund dessen B. – im Wissen und mit Zustimmung von A. – gegenüber der SBB eine Bestellung von 50 Separatoren statt zu dem von B. offerierten Stückpreis von Fr. 23.50 (Gesamtpreis Fr. 1’265.50) zu dem von der SBB im internen Bestellsystem irrtümlicherweise falsch erfassten Stückpreis von Fr. 1'265.50 bestätigt habe. B. wird ausserdem mehrfacher Missbrauch von Ausweisen und Schildern vorgeworfen. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
27.11.2025 - 09:00, Verhandlungsbeginn 28.11.2025 - 09:00, Reservedatum Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.14 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Widerhandlung gegen das Güterkontroll- und das Kriegsmaterialgesetz (Art. 14 Abs. 1 GKG und Art. 33 Abs. 1 KMG). Bemerkungen In Bezug auf Kriegsmaterialien und «Dual-Use»-Güter, die von Deutschland über die Schweiz nach China transportiert und im Zeitraum von Juli 2015 bis Oktober 2017 an das Militärmuseum der chinesischen Volksrevolution geliefert worden sein sollen, wird B. vorgeworfen, gegenüber dem SECO Falschangaben gemacht zu haben. B.s Tochter A. wird vorgeworfen, gegenüber dem SECO falsche Angaben hinsichtlich der im Jahr 2019 auf derselben Transportroute nach China zu liefernden Güter gemacht zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
11.12.2025 - 08:30, Verhandlungsbeginn 12.12.2025, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.34 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft und der Privatklägerschaft gegen A. wegen versuchten Mordes (Art. 112 i.V.m. Art. 22 und 7 StGB), mehrfacher qualifizierter Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und Abs. 3 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 i.V.m. Art. 7 StGB) sowie verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, darunter mehrfaches Fahren in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG) und mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (Art. 95 abs. 1 lit. b SVG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, am 31. Januar 2023 in einem Wohnquartier an einem geparkten Motorfahrzeug seiner ehemaligen Geliebten B. eine von ihm zuvor beschaffte Splitterhandgranate mit gezogenem Sicherungssplint derart angebracht zu haben, dass diese beim Einsteigen aus ihrer Position fiel, unter das Motorfahrzeug rollte und dort nach wenigen Sekunden detonierte. B. konnte das Fahrzeug unverletzt verlassen, während die Splitter im Umkreis von bis zu 40 Metern grosse Schäden verursachten. A. habe dabei in der Absicht gehandelt, B. zu töten oder zumindest lebensgefährlich zu verletzen, bzw. er habe dies in Kauf genommen. A. wird im Weiteren insbesondere vorgeworfen, am 27. März 2023 in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration ein Motorfahrzeug gelenkt, beim Parkvorgang mit einem geparkten Motorfahrzeug kollidiert und den Unfallort ohne Schadensregulierung oder Meldung an die Polizei verlassen zu haben. Zudem soll er im Zeitraum vom 13. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2024 diverse private sowie berufsmässige Sach- und Personentransporte, u.a. mit schweren Motorfahrzeugen, durchgeführt haben, obwohl ihm der Führerschein mit Verfügung vom 6. Januar 2023 entzogen worden war. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |