Seit der Arbeitsaufnahme des Bundesstrafgerichts am 1. April 2004 sind drei Monate vergangen. Die Beschwerdekammer, welche Fälle behandelt, die bisher im Zuständigkeitsbereich der Anklagekammer des Bundesgerichts lagen, zieht eine erste Bilanz.
Das Bundesstrafgericht mit Sitz in Bellinzona ist in zwei Kammern organisiert: die Strafkammer und die Beschwerdekammer. Bei der Strafkammer sind zehn Verfahren (Anklagen und Revisionsgesuche) anhängig und befinden sich im Vorbereitungsstadium. Die erste Gerichtsverhandlung wird, kurz nach Abschluss der Umbauarbeiten am Gerichtssaal im Pretorio, am 11. August 2004 beginnen. Die Beschwerdekammer ihrerseits übernahm am 1. April 2004 diverse hängige Verfahren von der per 31. März 2004 aufgelösten Anklagekammer des Bundesgerichts; zahlreiche neue Verfahren sind seither dazugekommen.
Wie vormals bei der Anklagekammer des Bundesgerichts gestaltet sich die Zuständigkeit der Beschwerdekammer äusserst vielfältig, wobei sich folgende Tätigkeitsschwerpunkte ausmachen lassen: Zunächst entscheidet die Beschwerdekammer über Beschwerden gegen Amtshandlungen oder Säumnis des Bundesanwalts und der eidgenössischen Untersuchungsrichter in Bundesstrafsachen sowie über bestimmte Beschwerden im Verwaltungsstrafverfahren. Sodann ist die Beschwerdekammer zum Entscheid über interkantonale Gerichtsstandsstreitigkeiten zuständig. Schliesslich amtet der Präsident der Beschwerdekammer als Genehmigungsbehörde für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs auf Bundesebene. Zusätzlich zur vorgenannten Entscheidtätigkeit nimmt die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts – und entgegen teilweise anders lautenden Presseberichten nicht das Bundesgericht in Lausanne – die fachliche Aufsicht über die gerichtliche Polizei und deren Leitung, d.h. insbesondere über die Schweizerische Bundesanwaltschaft (administrativ untersteht die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat), und die fachliche und administrative Aufsicht über das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt wahr. Mit den auf den 30. Juni 2004 erstmals durch die Bundesanwaltschaft und die Eidgenössischen Untersuchungsrichter zu erstellenden und in der Folge quartalsweise nachzuführenden Pendenzenlisten wurde ein erstes Aufsichtsinstrument geschaffen, welches der Beschwerdekammer einen Überblick über den Stand der hängigen Verfahren erlaubt.
Die Beschwerdekammer verfügt im heutigen Zeitpunkt über vier Mitglieder, eines davon im Teilzeitpensum. Mit dieser Minimalbesetzung hat die Beschwerdekammer seit der Arbeitsaufnahme – also innert drei Monaten – 49 Beschwerde- und übrige Verfahren und 63 Telefonkontrollgenehmigungsverfahren in allen drei schweizerischen Amtssprachen bearbeitet und durch Entscheid erledigt. Die Erledigung von Verfahren im vorstehenden Umfang war dabei nur dank ausserordentlichem Einsatz der Mitglieder der Beschwerdekammer, einer erheblichen Anzahl von Überstunden der Mitarbeitenden und dem Beizug verschiedener Richter- und Gerichtsschreiberkolleg(inn)en aus der Strafkammer möglich.
Weitere Informationen:
Generalsekretärin, Mascia Gregori Al-Barafi Tel. 091 822 62 62; Fax 091 822 62 42