05.05.2021
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat am 30. April 2021 das Ausstandsgesuch von Gianni Infantino gegen den a.o. Bundesanwalt, resp. a.o. Staatsanwalt des Bundes Stefan Keller gutgeheissen.



Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat im Verfahren BB.2020.296 festgestellt, dass der a.o. Bundesanwalt, resp. a.o. Staatsanwalt des Bundes Stefan Keller in den Strafverfahren gegen den Präsidenten der FIFA Gianni Infantino Ausstandsgründe gesetzt hat durch seine Medienmitteilungen vom 10. Dezember 2020, 10. Februar, 8. und 11. März 2021 sowie durch eine Aussage in einer juristischen Fachzeitschrift. Sie hat daher am 30. April 2021 das Ausstandsgesuch von Gianni Infantino gegen Stefan Keller gutgeheissen. Auf das Begehren um Feststellung der Nichtigkeit der bisher durchgeführten Amtshandlungen ist die Beschwerdekammer nicht eingetreten. Dieser Entscheid ist rechtskräftig.

Beilage: Beschluss BB.2020.296

Kontakt:
Bundesstrafgericht, Pressestelle, Tel. 058 480 68 68, E-Mail: presse@bstger.ch





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