23.04.2021
Bundesstrafgericht fällt wichtiges Urteil in bedeutendem Fall von Wirtschaftskriminalität



Bundesanwaltschaft gegen A., B.C. und D. (SK.2019.12)

Am 23. April 2021 fällte die Strafkammer des Bundesstrafgerichts Urteil gegen den früheren Fonds-Manager A., den früheren Treuhänder B. sowie zwei Schweizer Bankiers, C. und D.

Die Bundesanwaltschaft warf A. unter anderem gewerbsmässigen Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, Geldwäscherei und Urkundenfälschung vor. Die Strafkammer sprach A. mit Urteil vom 23. April 2021 wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig. A. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, deren Vollzug im Umfang von 18 Monaten während einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt wird. Ferner wurde er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à CHF 1’000.- verurteilt, ebenfalls unter Aussetzung des Vollzugs während einer Probezeit von zwei Jahren. Der Umstand, dass die Delikte sich vor sehr langer Zeit ereignet haben und das Verfahren sehr lange gedauert hat, führte zu einer erheblichen Strafreduktion. 

Von der Anklage des gewerbsmässigen Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, subsidiär Veruntreuung, in Bezug auf welche Delikte sich die Fonds E. als Privatklägerin konstituierte und einen Schadenersatz in Höhe von umgerechnet mehreren hundert Millionen Franken geltend machte, wurde das Verfahren eingestellt. Die betreffenden Delikte wurden in den USA begangen, weswegen diesbezüglich nach Auffassung des Gerichts keine schweizerische Jurisdiktion besteht. Ferner ist in Bezug auf die einzelnen angeklagten Taten die Verjährung eingetreten, weshalb das Verfahren diesbezüglich ebenfalls eingestellt wurde.

Mitbeschuldigte ebenfalls verurteilt
Das Urteil betrifft drei weitere Angeklagte aus der Schweiz. B. wurde in den meisten Anklagepunkten für schuldig gesprochen, namentlich der qualifizierten Geldwäscherei, der mehrfachen Urkundenfälschung sowie des betrügerischen Konkurses. C. und D. mussten sich unter anderem wegen qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. Im ersten Anklagepunkt wurden beide für einen kleinen Teil der angeklagten Taten schuldig gesprochen. Im zweiten Anklagepunkt wurden C. bis auf Urkundenfälschung in einem Fall und D. vollumfänglich freigesprochen, soweit das Verfahren diesbezüglich nicht infolge Verjährung eingestellt wurde.

Die Strafkammer ordnete zudem die Einziehung der Vermögenswerte von A., B. und einer Drittperson an. Zudem begründete das Gericht je eine Ersatzforderung zu Gunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft von CHF 8'800’000.- zu Lasten einer Drittperson und CHF 22’000’000.- zu Lasten von B. Auf die Zivilforderungen der Privatkläger trat das Gericht nicht ein.

Betreffend A. und B. wurde ein Abwesenheitsverfahren durchgeführt. Sie können eine neue Beurteilung verlangen. A., B., C. und D. können gegen das Urteil Berufung erheben.

Für die detaillierte Urteilsbegründung wird auf das schriftliche Urteil verwiesen.

Kontakt:
Bundesstrafgericht, Pressestelle, Tel. 058 480 68 68, E-Mail: presse@bstger.ch





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