Im Juni 2011 eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen verschiedene Personen aus dem Umkreis des Regimes des ehemaligen Präsidenten Hosni Mubarak. Die Arabische Republik Ägypten wurde in diesem Strafverfahren als Privatstrafklägerin zugelassen, was mit Beschluss des Bundesstrafgerichts vom 30. April 2012 bestätigt wurde. Die Bundesanwaltschaft entschied hierauf, dem Vertreter der Arabischen Republik Ägypten vollständige Akteneinsicht zu gewähren, wogegen sich diverse Beschuldigte mit Beschwerde ans Bundesstrafgericht wehrten. Mit Entscheid vom 12. Dezember 2012 hat nun die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts diese Beschwerden gutgeheissen. Die Beschwerdekammer erwägt insbesondere, wegen der institutionellen Lage im betreffenden Land sei es notwendig, den Ausgang der hängigen Rechtshilfeverfahren abzuwarten, damit die Einhaltung der Normen und Prinzipien der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gewährleistet werde.
Das BStGer verweist für weitere Informationen auf den beigelegten Entscheid; weiterge-hende Auskünfte werden nicht erteilt.