22.03.2012
"Arabischer Frühling" – Entscheid der Beschwerdekammer (BB.2011.130)



Mit Entscheid vom 20. März 2012 (BB.2011.130) hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über die Beschwerde eines Beschuldigten befunden, gegen welchen die Bundesanwaltschaft infolge der Ereignisse des „Printemps arabe" in Tunesien ein Strafverfahren führte.

Das Gericht hat den Entscheid der Bundesanwaltschaft bestätigt, mit welchem diese einerseits die Republik Tunesien als Privatklägerschaft zuliess und ihr andererseits Einsicht in die Akten gewährte. Im Entscheid werden die Modalitäten dieser Akteneinsicht präzisiert.

Gegen den erwähnten Entscheid der Beschwerdekammer besteht hinsichtlich der Akteneinsicht die Möglichkeit des Weiterzugs an das Bundesgericht.

Heute werden ebenfalls verschiedene Entscheide publiziert, welche die Beschwerdekammer seit letztem Herbst in Zusammenhang mit den Ereignissen in Tunesien gefällt hat. Die Publikation dieser Entscheide war bis zum Entscheid über die Zulassung Tunesiens als Privatklägerschaft und die Frage des Akteneinsichtsrechts aufgeschoben worden.





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