FAQ - Häufig gestellte Fragen



Juristisches Praktikum und Bewerbungen
Wenn Sie sich für ein juristisches Praktikum bewerben möchten, besuchen Sie die Internetseite Juristische Praktikantenstellen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen und Kontakte.
Rechts- oder Verfahrensfrage
Ausserhalb eines laufenden Verfahrens nimmt das Bundesstrafgericht keine Stellung zu einer konkreten Rechts- oder Verfahrensfrage.
Ich finde einen Entscheid nicht in der Entscheiddatenbank. Was kann ich tun?
Grundsätzlich veröffentlicht das Gericht alle seine Entscheide in der Entscheiddatenbank. Wenn Sie einen bestimmten Entscheid nicht finden, wenden Sie sich an die Pressestelle (presse@bstger.ch), die Ihnen zur Suche Informationen geben kann.
Antrag auf Erteilung einer Apostille
Alle Anträge auf Erteilung einer Apostille sind per Post an das Generalsekretariat zu richten.
Teilnahme an Verhandlungen
Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Um Zugang zum Gericht zu erhalten, müssen Sie einen gültigen Personalausweis vorlegen und dezente Kleidung tragen (keine kurzen Hosen, keine Flip-Flops etc.). Wir empfehlen Ihnen, sich im Voraus über das Kontaktformular anzumelden. Öffentliche Verhandlungen sind für Personen unter 16 Jahren nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung zugänglich.
Berufung / Beschwerde / elektronische Korrespondenz
Wenn Sie eine Beschwerde, Berufung oder eine andere Mitteilung auf elektronischem Weg einreichen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Vorgehensweise auf der Internetseite Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden zu beachten.
Anfragen zu Geschäften
Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Geschäft haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Kammer. Halten Sie die Geschäftsnummer bereit. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite Adressen.
Ich bin Journalist und möchte mich akkreditieren lassen. Was muss ich tun?
  • Journalisten können für einzele Prozesse oder langfristig akkreditiert werden. Um eine Akkreditierung zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail (oder einen Brief) an die Pressestelle (presse@bstger.ch) und geben Sie die Art der gewünschten Akkreditierung an. Dem Antrag sind ein Lebenslauf mit Foto, eine Bestätigung des Arbeitgebers oder die Beschreibung der Tätigkeit als freiberuflicher Journalist, gegebenenfalls eine Kopie des Presseausweises und die E-Mail-Adresse beizufügen.
  • Jede Änderung der Akkreditierung ist dem Gericht mitzuteilen (presse@bstger.ch).
Ich bin akkreditierter Journalist und stehe vor einem Stellenwechsel. Was muss ich mitteilen?
Das Gericht (presse@bstger.ch) muss über die neue E-Mail-Adresse für den Schriftverkehr und allfällige neue Kontaktdaten informiert werden. Zudem ist die Bestätigung des neuen Arbeitgebers einzureichen.
Ich bin Journalist und hätte gerne eine Anklageschrift. Wie gehe ich vor?
  • Nach vorhergehender Anfrage, erhalten die akkreditierten Journalistinnen und Journalisten vom Gericht eine Kopie der Anklageschrift; diese wird in der Regel vierzehn Tage vor Beginn der Hauptverhandlung zugestellt.
  • Das Gericht versendet die Anklageschriften nicht automatisch an akkreditierte Journalisten.
Allgemeine Anfragen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an info@bstger.ch.


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Wenn Sie Fragen zur Berufungskammer des Bundesstrafgerichts haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktnahme. Wir weisen Sie darauf hin, dass dieses Kontaktformular nicht für die Einreichung elektronischer Beschwerden oder weiterer verfahrensbezogener Eingaben verwendet werden darf. Bitte beachten Sie, dass der Berufungskammer keine Rechtsauskünfte erteilen kann. Für rechtliche Auskünfte empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin oder an eine Rechtsauskunftsstelle zu wenden.




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