Beschluss vom 25. Juli 2012 (Ehemaliger Verteidigungsminister Algeriens gegen Bundesanwaltschaft)
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Beschwerde eines ehemaligen Verteidigungsministers Algeriens gegen eine Verfügung der BA vom 1. Dezember 2011 abgewiesen. In dieser Verfügung erklärte sich die BA gestützt auf Art. 264m StGB für zuständig, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu untersuchen, welche zwischen 1992 und 1999 in Algerien verübt wurden und dem Beschwerdeführer zur Last gelegt werden. Es handelt sich um den ersten Anwendungsfall der neuen, im Jahr 2011 vom Gesetzgeber der BA übertragenen, ausschliesslichen Zuständigkeiten zur Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Das BStGer verweist für weitere Informationen auf den Entscheid; weitergehende Auskünfte werden nicht erteilt.