25.11.2009
Gutheissung der Beschwerde von Roman Polanski (RR.2009.329)



Die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Beschwerde von Roman Polanski gegen die Auslieferungshaft mit Entscheid vom 24. November 2009 gutgeheis-sen.

Das Gericht erachtete die von Polanski angebotene Kaution von CHF 4,5 Millionen als ausreichend, um zusammen mit anderen flankierenden Massnahmen (Abgabe der Ausweispapiere, Hausarrest unter Electronic Monitoring) die nach wie vor als hoch eingestufte Fluchtgefahr nach menschlichem Ermessen zu bannen. Dabei erwog das Gericht, dass es sich bei diesem Betrag um einen substantiellen Anteil des Vermögens von Polanski handelt. Angesichts seines fortgeschrittenen Alters stünde bei Verlust der Kaution die Möglichkeit der (Wieder-)Anhäufung von Vermögen in dieser Höhe nicht von vorn-herein fest.

Gegen den vorliegenden Entscheid kann Beschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Für weitere Details wird auf den Entscheid RR.2009.329 (siehe Homepage des Bundes-strafgerichts: www.bstger.ch) verwiesen.

Weitergehende Auskünfte werden nicht erteilt, weder auf schriftliche noch mündliche Nachfrage.






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